Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kurzfassung)
Diese Kurzfassung basiert auf dem Dokument „TR AGB für die Vermietung von Omnibussen“.
1) Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Es gelten Individualvereinbarungen, diese Bedingungen sowie die gesetzlichen Mietvorschriften des BGB (vgl. §§ 535 ff. BGB).
- Anfragen können mündlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
- Ein Vertrag kommt verbindlich zustande, wenn die Auftragsbestätigung des Unternehmers vorliegt.
2) Leistungspflichten
- Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrzeugs mit Fahrpersonal; ein bestimmter „Beförderungserfolg“ wie beim Werkvertrag wird nicht geschuldet.
- Zeitkritische Fahrten werden sorgfältig geplant; die Haftung für Verspätungen richtet sich nach Vertrag und Gesetz.
- Besondere Betreuungs- oder Aufsichtspflichten (z. B. bei Minderjährigen) bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
3) Preis, Zahlung und Preisänderungen
- Es gilt der vereinbarte Mietpreis; zusätzliche Kosten (z. B. Maut, Parken) trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
- Preisänderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; ab einer relevanten Schwelle kann ein Rücktrittsrecht bestehen (siehe vollständige AGB).
4) Rücktritt und Kündigung
- Der Auftraggeber kann vor Leistungsbeginn zurücktreten; dabei können Stornokosten anfallen.
- Der Unternehmer kann bei wichtigen Gründen zurücktreten oder kündigen, z. B. bei Sicherheitsrisiken, Pflichtverletzungen oder höherer Gewalt (siehe vollständige AGB).
- Bei Abbruch nach Fahrtbeginn können besondere Regelungen zur Rückbeförderung und Kostentragung gelten (siehe vollständige AGB).
5) Haftung, Pflichten und Verjährung
- Die Haftung kann teilweise beschränkt sein; wichtige Ausnahmen bestehen insbesondere bei Personenschäden sowie Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Auftraggeber ist für das Verhalten der Fahrgäste verantwortlich und hat die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben sicherzustellen.
- Je nach Anspruch gelten Verjährungsfristen von einem oder drei Jahren (siehe vollständige AGB und zwingendes Recht).
6) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Regelungen zum Gerichtsstand ergeben sich aus den vollständigen AGB und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Hinweis: Diese Seite ist eine verständliche Kurzfassung und ersetzt nicht die vollständigen, rechtsverbindlichen AGB in deutscher Sprache.